Autoentsorgung, muss man sich selbst darum kümmern?

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Auch das treuste Auto hat irgendwann mal ausgedient und der Gang zur Verschrottung bleibt unumgänglich. Aber wohin mit dem ausgedienten Fahrzeug? Einfach an der Straße stehen lassen, selbst entsorgen oder doch ein Unternehmen beauftragen? Welche Kosten kommen durch die Verschrottung Ihres Wagens auf Sie zu? Im folgenden Text haben wir uns mit dieser Thematik auseinandergesetzt.

Fahrzeuge nicht illegal entsorgen

Die erste Regel; niemals das Auto einfach abgemeldet auf einem öffentlich zugänglichen Platz oder am Straßenrand stehen lassen. Das Auto stellt so eine Verkehrsbehinderung da. Darauf stehen 60 Euro Strafe sowie ein Punkt in Flensburg. Auch die illegale Entsorgung beispielsweise in einem Wald wird mit einer Geldstrafe ab 400 Euro bemahnt. Ebenso, wenn giftige Stoffe, wie zum Beispiel Öl oder Benzin auslaufen. Hierfür fallen die Mahngelder horrend hoch aus. Entsteht ein solcher Schaden wird dies mit Umweltverschmutzung geahndet. Die Strafen beginnen hier ab 500 Euro aufwärts. Betroffener ist derjenige, der als letzter Halter des Autos ermittelt wird, unrelevant ob dieser der Ausführende ist oder nicht.

Beim Verschrotten noch Gewinn machen

Sie haben 2 Möglichkeiten ihr Auto legal verschrotten zu lassen. Die Erste ist der Weg zum Wertstoffhof. Hierbei kommen Kosten in einer Höhe von ca. 100 Euro auf Sie zu. Hat ihr Auto noch einen Restwert, wird der Pauschalbetrag mit diesem verrechnet und Sie schlagen hierbei im Idealfall einen Gewinn raus. Informieren Sie sich am besten im Internet, auf Infoseiten etc. über ein offizielles zugelassenes Unternehmen, das Ihr Auto entgegennehmen, demontieren und verschrotten darf. Wir empfehlen diese Altauto Verschrottung.

Die Abmeldung des Autos kann auf Wunsch durch das zuständige Verschrottungsunternehmen passieren. Beachten sollten Sie hierbei allerdings, dass dies fast immer mit Mehrkosten verbunden ist. Das Unternehmen diesen Vorgang also in Rechnung stellt. Zudem müssen Sie dem Unternehmen ein großes Vertrauen entgegenbringen. Meldet es Ihr Auto nicht ab, können hier böse Überraschungen auf Sie zukommen, beispielsweise eine Nutzung durch einen Dritten, der nach einem Unfall Flucht begeh. Da Sie in diesem Fall immer noch der Halter sind, müssen Sie auch hierfür haften.

Einfache Entsorgung über den Hersteller Ihres Wagens
Die zweite Möglichkeit; Der Hersteller des Autos muss das Auto kostenlos zurücknehmen, er ist verpflichtet sich dann um die Verschrottung zu kümmern. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, welche dem Hersteller das Recht geben, die Rücknahme ihres schrottreifen Fahrzeuges zu verweigern. Diese können unter anderem sein; wenn das Fahrzeug weniger als einen Monat zugelassen war, wenn an dem betroffenen Auto ein Umbau vorgenommen wurde (Tieferlegung etc.) oder ähnliches. Wird die Rücknahme genehmigt, ist dieser Weg für Sie absolut kostenlos. Ein Gewinn für Sie persönlich ist hierbei jedoch nicht möglich.

Wissenswertes

Ein Auto wird von dem Gesetzgeber als Altauto bezeichnet bezeichnet, wenn das Fahrzeug als fahruntüchtig gilt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Scheibe geplatzt oder die Reifen beschädigt sind.