Autohaftpflichtversicherung berechnen

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Zur Berechnung der Haftpflichtversicherung eines Autos, sind einige Kriterien essenziell. Die Leistungen der Versicherung ist jedem selbst bestimmt. Doch einige Punkte sind für den Versicherungsträger nicht optional.

Sportwagen oder Familienkutsche? Fahranfänger oder Rentner? Viele Umstände, viele Versicherungsangebote. Die Leistungen sind für den Fahrzeugführer individuell anpassbar. Je nach KFZ macht es sogar Sinn, zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen.

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KFZ-Haftpflichtversicherungsrechner

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Damit man sich grob die Kosten einer solchen Versicherung vor Augen halten kann, hier ein Rechner zur Berechnung einer Haftpflichtversicherung für ein Kraftfahrzeug. Dieser dient auch als Kfz-Haftpflichtversicherung Rechner.

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Um eine solche Art von Vertrag abschließen zu können, kommt man ohne die Angabe persönlicher Daten nicht dran vorbei. Folgende Daten sind ebenso essenziell:

  1. Hersteller- und Typschlüsselnummer (HSN und TSN)
  2. Falls vorhanden: Daten zur Vorversicherung (Um die Schadenfreiheitsklasse zu übernehmen)
  3. Schadenfreiheitsklasse in Haftpflicht- und evtl. Kaskoversicherung

Wichtig ist, das alle Angaben korrekt und vollständig ausgefüllt sind. Daneben ist es wichtig, die Beiträge monatlich zu zahlen um nicht in Zahlungsverzug zu kommen.

Autohaftpflicht berechnen: Kosten einer Haftpflichtversicherung für ein Auto

In Deutschland ist es seit jeher so, dass die einzelnen Autos einer Typklasse zugeordnet sind. Anhand dieser Typklasse ist zu errechnen, wie hoch das Risiko ist, dass das Fahrzeug zum Versicherungsfall wird.

Zudem kommt noch hinzu, dass je nach Anmeldeort des Autos, die Beitragshöhe variiert. Zu jedem Kennzeichen, ist eine sogenannte Regionalklasse zugewiesen.

Durch die Unfallbilanz, durch das Fahrverhalten, der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge, den Witterungsbedingungen und der deutschen Versicherungswirtschaft setzt sich der Beitrag im Endeffekt zusammen.

Typklassen

In Deutschland gibt es bis heute 65 Klassen:

  • 16 in KFZ-Haftpflichtversicherung (10 bis 25)
  • 24 in Teilkaskoversicherung (10 bis 33)
  • 25 in Vollkaskoversicherung (10 bis 34)

Leistungen einer KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung eines Autos ist in Deutschland Pflicht. Sie versichert Vermögens-, Personen- und Sachschäden.

Das Auto nicht zu versichern steht also nicht im Ermessen des Käufers. Grundversicherung ist hierbei die Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt Schäden, die nicht durch den Versicherungsträger verursacht wurden, die Beschädigung eines Dritten. Sprich: Die Ansprüche des Unfallgegners werden übernommen.

Im Normalfall handelt es sich bei solch einem Fall um die Übernahme der Kosten von beschädigten Teilen beispielsweise an der Karosserie. Im Falle von einer Schmerzensgeldzahlung greift hierbei die Haftpflichtversicherung nicht.

Die EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist relevant als Versicherungsnachweis für den Halter des Fahrzeugs. Sie dient als Beweis, dass das Auto versichert ist. Hierzu gilt die gesetzliche Grundlage der Versicherungspflicht in Deutschland des §3 Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes:

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)
§ 3 

Ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht zur Leistung verpflichtet, weil das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach oder von einem unberechtigten Fahrer oder von einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt wurde, kann der Versicherer den Dritten abweichend von § 117 Abs. 3 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht auf die Möglichkeit verweisen, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen. Soweit der Dritte jedoch von einem nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter Ersatz seines Schadens erlangen kann, entfällt die Leistungspflicht des Versicherers.

Im Allgemeinen übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung folgende Schäden an fremden Fahrzeugen:

  • Gutachterkosten
  • Reparaturkosten
  • Abschleppkosten
  • Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Anwaltskosten
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

An Personenschäden:

  • Rente
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Behandlungskosten
  • Hinterbliebenengeld
  • Beerdigungskosten

Weitere Sachschäden:

  • Verkehrseinrichtungen
  • Schäden an Gebäuden

Einstufung der Haftpflichtversicherung

Die Einstufung bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung setzt sich durch folgende Kriterien zusammen: Typklasse des Autos, Schadenfreiheitsklasse, Regionalklasse, Schaden- und Kostenentwicklung sowie individuelle Faktoren.

Wieviel zahlt die Haftpflichtversicherung?

In Deutschland liegt eine gesetzliche Mindestversicherungssumme fest. Diese bestimmt, bis zu welcher Summe Schäden von Versicherern übernommen werden müssen.

  • 000 Euro für Vermögensschäden
  • Bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden
  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden

Häufig bieten die Versicherungsunternehmen deutlich höhere Versicherungssummen an, unter Umständen bis zu 100 Millionen Euro.

Haftpflichtversicherung für Fahranfänger

 

Als Fahranfänger ist nach dem Führerschein bestehen die nächste große Herausforderung die Anschaffung eines eigenen Autos. Doch leider sind damit auch variable Kosten verbunden.

Als Neuling der Straße ist die Unfallgefahr höher als bei erfahrenen Autofahrern. Aufgrund dessen wird man von Anfang an in der Versicherungsklasse deutlich höher eingestuft, als alte Fahrer. Im Schnitt zahlt man als Frischling ein Drittel mehr.

Von Vorteil ist, wenn man mit 17 Jahren am Begleiteten Fahren teilgenommen hat. Das eine Jahr wird als Fahrerfahrung angerechnet und somit gewähren in dem Fall, manche Versicherungen einen Rabatt.

Ein weiterer Vorteil bei einer hohen Einstiegsgebühr; bei einer stetigen Unfallfreiheit, sinkt der monatliche Betrag prozentual. Wie hoch der Erlass in dem Fall ist, kommt auf die Versicherungsgesellschaft an.

Autohaftpflichtversicherung berechnen: Tipps für junge Sparfüchse

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Aufgrund der hohen Kosten eine Fahrerlaubnis zu erwerben, ist danach das Sparschwein leer. Hier einige Beispiele bei Abschluss einer Versicherung ein paar Cents zu sparen.

  • Das Auto als Zweitwagen der Eltern versichern

Die wohl am häufigsten genutzte Variante aller Fahranfänger.

Sofern die Eltern damit einverstanden sind, wird eine Menge Geld gespart, wenn der Neuwagen des Jünglings über die Eltern angemeldet wird. Auch als Zweitwagen zahlt man wesentlich weniger als ein Fahranfänger selbst.

  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Wie oben genannt, wird der Fahrspaß günstiger, sofern man am „Begleiteten Fahren“ teilnimmt. Dadurch, dass man das erste Jahr nicht alleine fährt, sondern in Begleitung eines geübten Autofahrers, hat man quasi von Anfang an vier Augen, statt zwei.

  • Familientarife

Im Falle, dass die Eltern mit der Zweitwagenregelung nicht zufrieden sind, lohnt es sich bei der Versicherungsagentur der Eltern, nach einem Familientarif zu fragen. In den meisten Fällen bieten diese in solch einer Situation, Sonderkonditionen an.

  • Schadenfreiheitsklasse der Groß-/Eltern nutzen

Ebenso ein einfacher Weg ist, die Prozente der Schadenfreiheitsklasse zum Beispiel im Todesfall von Eltern, Großeltern oder auch Verwandten zu übernehmen. Notwendig dafür ist allerdings die schriftliche Zustimmung bzw. Sterbeurkunde.

  • SF-Klasse von Roller und Motorrad nutzen

Gegebenenfalls ist der Fahranfänger schon im Besitz eines Rollers oder Motorrads, für welches die Schadenfreiheitsklasse auf das Auto übertragen werden kann.

  • Carsharing

Heutzutage gibt es in fast jeder Großstadt mehrere Carsharing Anbieter. Das System ist sinnvoll für junge Leute, für die eine Anschaffung oder Unterhaltung eines Autos schlichtweg zu teuer ist. Manche Versicherungsgeber zeigen mittlerweile diesbezüglich Kulanz und als Nutzer eines solchen Dienstes, werden bei manchen Versicherungsgesellschaften, niedrigere Beiträge angeboten.

  • Kein Fahranfänger Auto wählen

Die Beitragssumme besteht unter anderem aus der Häufigkeit der Unfälle verschiedener Automodelle. Deshalb macht es keinen Sinn, ein Auto zu kaufen, dass viele Fahranfänger fahren. Je häufiger die Unfälle, desto höher die Beitragssumme.

  • Auf Kasko verzichten

In der Regel schließt man beim Kauf eines Neuwagens eine Teil-, wenn nicht sogar eine Vollkaskoversicherung ab. Bei alten Automodellen ist das jedoch nicht von Vorteil. Zumeist sind die Reparaturen teurer, als der Wert des Autos und somit nicht sinnvoll. Es spart eine Menge Kosten ein, in dem Fall nur eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Ist die Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Die Haftpflichtversicherung ist, wie die Unfallversicherung steuerlich absetzbar, wenn man selbst Halter und Versicherungsnehmer ist. Um die steuerlichen Vorteile zu nutzen, muss dies in der Steuerklärung als „Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.

KFZ Haftpflichtversicherung kündigen

Im Regelfall kann eine KFZ-Haftpflichtversicherung IMMER ein Monat vor Jahresende, zum 30.11. gekündigt werden.

Doch es gibt einige Ausnahmen im Falle einer Kündigung vor offiziellem Vertragsende:

  • Bei einer Beitragserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht
  • Im Schadensfall kann innerhalb eines Monats gekündigt werden
  • Bei Fahrzeugwechsel (In dem Fall besteht keine Kündigungsfrist)

Zahlt die Haftpflichtversicherung auch bei Fahrerflucht?

Bei Fahrerflucht bietet allein eine Vollkaskoversicherung ausreichend Schutz.

Fazit

Je nach Belieben kann bei einem Autokauf Versicherungen abgeschlossen werden. Ob Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung Sinn macht, muss jeder Halter für sich selbst entscheiden.