Kfz Versicherung Beitragserhöhung

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Die Kfz Versicherung ist für das Betreiben eines Fahrzeugs ein Muss. Nur mit einer Kfz Versicherung lässt die Zulassungsstelle das Fahrzeug zu und es darf auf die Straße. Bevor die Zulassungsstelle das Fahrzeug zur Anmeldung zulässt, muss eine Kfz Versicherung abgeschlossen werden.

Die Kfz Versicherungen bieten verschiedene Beitragsmodelle und Beitragshöhen an. Die Beitragshöhen bleiben in der Regel mindestens ein Jahr bestehen, aber es gibt auch Ausnahmen. Der folgende Ratgeber beschäftigt sich mit dem Thema der Beitragserhöhung bei Kfz Versicherungen.

Warum wird die Prämie bei der Kfz Versicherung angehoben?

Kfz Versicherung Beitragserhöhung

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum die Prämie der Kfz Versicherung angehoben wird.

  1. Der Gesetzgeber erhöht die Steuerabgaben
  2. Ein Schadensfall ist eingetreten
  3. Ein neues Fahrzeug wurde angemeldet

Der Gesetzgeber hat das Recht die steuerlichen Abgaben zu erhöhen. Dadurch steigt somit auch der Beitrag für die Kfz Versicherung. Die Versicherung selbst gibt die Höhe nur weiter und verdient damit kein zusätzliches Geld. In diesem Fall ist auch eine außerordentliche Kündigung nicht möglich.

Im letzten Jahr wurde mit dem versicherten Fahrzeug ein Schaden verursacht, der über die Versicherung reguliert wurde. Im kommenden Jahr wird die Kfz Versicherung automatisch teurer. Auch in diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung nur in speziellen Fällen möglich.

Bei der Neuanmeldung eines Fahrzeugs wird die Beitragshöhe auf die neuen Faktoren des Fahrzeugs abgestimmt. Somit kann die Kfz Versicherung bei einer Neuanmeldung natürlich höher ausfallen als bei dem vorherigen Fahrzeug.

Was tun bei einer Beitragserhöhung?

Die Beitragserhöhung wird in der Regel schriftlich versendet. Die Erhöhung findet meist zu Beginn des Jahreswechsels statt. Sobald das Schreiben über die Beitragserhöhung eingetroffen ist, sollte sich Gedanken über das weitere Vorgehen gemacht werden. Heute gibt es eine große Auswahl an Kfz Versicherungen und mit einem Kfz Versicherungsvergleich besteht die Möglichkeit, die günstigste Kfz Versicherung zu finden.

Bei einer Beitragserhöhung besteht die Möglichkeit der Kündigung. Innerhalb von 30 Tagen hat der Versicherte die Möglichkeit, sich gegen die Beitragserhöhung zur Wehr zu setzen. Das bedeutet, es kann ein Einspruch durchgeführt werden oder eine Kündigung wird verfasst. In der Regel kann eine Kündigung nur zur Frist am 30. November durchgeführt werden, aber in einigen Fällen ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich.

Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung

Das Sonderkündigungsrecht kann dann zum Tragen kommen, wenn ein schwerwiegender Kündigungsgrund vorliegt. In dem Fall die Beitragserhöhung der Kfz Versicherung. Das Sonderkündigungsrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn in dem Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund angegeben wird.

Ein Grund für das Sonderkündigungsrecht liegt dann vor, wenn die Versicherung die Prämie anhebt, ohne dass der Leistungsumfang der Kfz Versicherung erweitert wird. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn die Erhöhung aufgrund einer schlechteren Einstufung bei der Typ- und Regionalklasse aufkommt. Sollte der Versicherte allerdings durch einen Umzug die Regionalklasse ändern, dann besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Ein weiterer Grund für ein Sonderkündigungsrecht liegt dann vor, wenn der Versicherungsschutz reduziert wird, aber der Beitrag bleibt oder sogar erhöht wird.

Beitragserhöhung durch verdeckte Erhöhungen

  • Das Thema verdeckte Prämienerhöhung ist nicht so einfach.
  • Man spricht von einer verdeckten Erhöhung, wenn die Beiträge der Kfz Versicherung zwar im einzelnen erhöht werden, aber die Jahresprämie am Ende nicht in die Höhe steigt.
  • Die Erhöhung wird durch die Verbesserung der Schadensfreiheitsrabatte kompensiert, dadurch bleibt die Jahresprämie gleich.
  • Auch hier kann ein außerordentliches Kündigungsrecht genutzt werden.

Schadensfall kann für Beitragserhöhung sorgen

Einige Versicherungen heben nach einem Schadensfall die Beiträge an, dann kann eine außerordentliche Kündigung wahrgenommen werden. Dies gilt, wenn die Versicherung den Schaden nicht bezahlen will oder anschließend die Beiträge nach oben steigen.

Grundsätzlich gilt eine Autoversicherung Kündigungsfrist von 30 Werktagen. Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Einschreiben oder Fax sind rechtsgültig, wenn das Datum und eine Unterschrift des Versicherten gut zu erkennen sind.