KFZ Versicherung – Ratgeber

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Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist im Gesetz verankert, womit es für jeden Fahrzeughalter zur Pflicht wird diese abzuschließen. Sie deckt die Ansprüche von Dritten ab und tritt bei Personenschäden, Sachschäden und auch Vermögensschäden in Kraft. Personenschäden, die durch einen Unfall entstehen und von der Haftpflicht des Unfallfahrers beglichen werden, können entweder Heilungskosten sein oder aber Schmerzensgeld, ein Ersatz für den Dienstausfall, eine Rente und in der schlimmsten Situation, dem Todesfall, auch ein Unterhalt für die Hinterbliebenen. Weiterhin werden die Reparaturkosten an den Fahrzeugen der Unfallopfer übernommen, sowie auch die Abschleppkosten und Gutachterkosten, der Nutzungsausfall und die Kosten für das Ersatzfahrzeug, der Ersatz für die Wertminderung und der Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden. Sachschäden definieren sich in der Regel zum Beispiel durch Gebäudeschäden.

Was wird durch die Kaskoversicherung abgedeckt

Die Kaskoversicherung ist anders als die Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Fahrzeughalter kann somit frei entscheiden, ob er mögliche Sachschäden am eigenen Fahrzeug versichern lassen möchte. Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind dabei in der Regel auf bestimmte Schäden begrenzt. Diese beinhalten normalerweise den Glasbruch und den Diebstahl, Wildschäden durch Haarwild, womit zum Beispiel ein Zusammenstoß mit einem Wildschwein, einem Hirsch oder einem Hasen gemeint ist, Schäden durch Hagel, Sturm, sowie auch Brand und Überschwemmung, Steinschlag, Marderschäden oder Marderbiss. Die Vollkaskoversicherung deckt ergänzend Unfallschäden am Fahrzeug, die selbst verursacht wurden, als auch Schäden durch Vandalismus.

Auf welche Aspekte muss besonders geachtet werden

Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sollte deutlich über der vom Gesetz festgelegten Mindestsumme liegen, was eine Deckungssumme von hundert Millionen Euro sinnvoll und empfehlenswert macht.
Weiterhin sollte die Kaskoversicherung auch diejenigen Schäden übernehmen, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Das bedeutet im einzelnen, dass der Versicherungsschutz auch dann gegeben ist, wenn durch Unachtsamkeit, was auch das Überfahren einer roten Ampel mit einbezieht, ein Unfall verursacht wird. Bei Neuwagen gibt es ein sehr wichtiges Tarifmerkmal. Dies ist die Neuwertentschädigung aufgrund des hohen Wertverlustes. Falls also ein Totalschaden entsteht oder das Fahrzeug gestohlen wird, wird der Neupreis des Autos unabhängig von dem Zeitwert erstattet. Je nachdem, um was für einen Tarif es sich handelt, ist dies noch bis zu zwei Jahre nach der Zulassung möglich.
Die Mallorca-Police betrifft Unfälle mit dem Mietwagen im Ausland. Da die Deckungssummen der Versicherungen im Ausland häufig ausgesprochen niedrig sind, wird bei einem Schaden diese tiefe Deckungssumme ausgeglichen.
Die Wildklausel ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Während bei leistungsschwachen Tarifen nur die Kollisionen mit dem Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz beinhaltet sind, wird der Schutz bei den leistungsstarken Tarifen auf alle Tiere erweitert. Der Marderbiss ist nicht ausschließlich in ländlichen Regionen ein Risikofaktor. Die Versicherung zahlt hier in der Regel nur für die Schäden, die direkt durch einen Biss verursacht wurden. Je nach Tarif, werden jedoch auch die Folgeschäden bis zu einer bestimmten Summe erstattet.
Bei Neufahrzeugen und bei Leasingfahrzeugen ist von einem Kaskoschutz mit Werkstattbindung dringend abzuraten. Der Grund dafür liegt darin, dass bei Leasing und auch für Kulanzleistungen oft der Besuch einer Vertragswerkstatt verlangt wird.

Wie man sieht, ist das Tarifmodell der KFZ Versicherung durchaus etwas komplizierter.

Was muss bei den Kosten beachtet werden

Die Beitragshöhe setzt sich aus vielen Kriterien zusammen. Hierzu gehört auch die Typenklasse des Autos. Diese gibt es für die Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko. Jeder Fahrzeugtyp wird in Typenklassen eingeteilt, die für das Schadensrisiko stehen. Werden Fahrzeuge in eine höhere Typenklasse eingeteilt, entstehen höhere Versicherungskosten.
Ähnlich wie die Einteilung in die Typenklasse, ist die Einteilung in die Regionalklasse. In diesem Fall erfolgt die Einteilung des Schadensrisikos nach Regionen. Wenn es sich zum Beispiel um eine eher schneereiche Region handelt, ist die Gefahr von Unfällen größer, wodurch die Versicherungskosten höher sind.
Der Fahrer selbst ist ein weiterer Aspekt. Ist dieser lange unfallfrei gefahren, wird er von der Versicherung in eine hohe Schadenfreiheitsklasse eingestuft und bekommt dadurch einen hohen Rabatt. Wenn das Fahrzeug von mehreren Fahrern genutzt wird, hat auch das einen Einfluss auf die Beitragshöhe. Die Kostenintensität der Selbstbeteiligung kann der Versicherte im Normalfall selbst wählen. Hierbei gilt, je niedriger die Selbstbeteiligung ist, desto höher ist der Versicherungsbeitrag.
Die jährliche Fahrleistung wird ebenfalls mit einbezogen. Der Grundsatz hier besteht darin, dass das Risiko eines Schadens rasant steigt, je mehr Kilometer gefahren werden. Die Konsequenz daraus ist, dass Vielfahrer eine wesentlich kostenintensivere Versicherungsprämie begleichen müssen. Auch ist es hierbei sehr wichtig wahrheitsgetreue Angaben zu machen, da der jährliche Kilometerstand von der Versicherung abgefragt und die Fahrleistung selbst errechnet wird. Sollte es hierbei einen Verstoß geben, werden Vertragsstrafen verhängt.
Ein weiterer Aspekt ist die Art, wie das Fahrzeug überwiegend untergebracht wird. Sollte es sich für jeden zugänglich auf der Straße befinden ist der Beitrag eindeutig höher, als wenn das Auto in einer privaten Garage untergebracht ist.
Abschließend ist es wichtig, auf die vorteilhaften Rabatte einzugehen. Diese betreffen zum Beispiel Familien mit Kindern unter vierzehn Jahren. Ein Rabatt wird hier gewährt, da Eltern mit Kindern nachweislich vorsichtiger fahren. Weitere Sonderkonditionen gelten, wenn der Fahrzeughalter Mitglied in einem Automobilclub oder einer bestimmten Berufsgruppe zugehörig ist.