Unterschiedliche Typen bei Kindersitzen        

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Bei der Nutzung eines Autos dreht sich mittlerweile alles um das Thema der Sicherheit. Nicht ohne Grund arbeiten die Hersteller vermehrt daran, die Automobile immer sicherer zu machen. Doch nicht alles sollte in die Hände der Hersteller gelegt werden. Bestimmte Faktoren können nämlich nicht vom Hersteller und vom Automodell beeinflusst werden. So sind gerade Eltern in der Pflicht ihre Kinder maximal bei der Fahrt zu schützen. Der deutsche Staat hat hierbei bereits seit einigen Jahren verpflichtend entgegengewirkt und eine Kindersitzpflicht ins Leben gerufen. Diese Pflicht umfasst alle Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, sofern diese nicht größer als 1,50m sind. Die Pflicht beinhaltet jegliche Fahrten, egal ob es sich dabei um Kurzfahrten oder Langstrecken handelt. Der Kindersitz ist in jedem Fall zu nutzen. Bei Nichteinhaltung der Kindersitzpflicht können hohe Geldbußen folgen. Ähnlich wie die Anschnallpflicht dient diese Verordnung dem Schutz der mitfahrenden Personen.

Kinder brauchen besonderen Schutz im Fahrzeug

Eines sollte vor Beginn jeder Fahrt klar sein: Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Die Anschnallgurte sind schlichtweg nicht für kleine Personen gemacht und obliegen somit einer Anpassung. Dies kann bei Kinder mit einem Kindersitz gewährleistet werden. Nur so kann der Dreipunkt-Sicherheitsgurt korrekt genutzt werden und im schlimmsten Fall sogar Leben retten. Jedoch gibt es bei der Wahl des Kindersitzes einiges zu beachten, damit der Schutz auch zu 100 Prozent erfüllt wird. Hier kann sich bezüglich der verschiedenen Kindersitze mit samt ihrer Normgruppen bereits im Vorfeld schlau gemacht werden. Insgesamt kann man von knapp 9 Normgruppen sprechen, die sich an das Alter des Kindes sowie an die Körpergröße/Körpergewicht richten. So sollten für Babys natürlich andere Kindersitze genutzt werden, als zum Beispiel für 12-Jährige. Dies ist jedoch an der Normgruppen-Tabelle leicht abzulesen oder auch beim Verkäufer zu erfragen. Einige Normgruppen umfassen lediglich eine Altersempfehlung bis zu einem Jahr, wohingegen andere Gruppen gleich mehrere Jahre abdecken. Dies kommt stets auf den Einzelfall an und muss im Vorfeld bereits eruiert werden.

Beispiel-Gruppen bei Kindersitzen:

Gruppe 0: Die Normgruppe 0 ist hauptsächlich für Baby geeignet. So lautet die Altersempfehlung hierbei bis 1 Jahr. Die empfehlende Körpergröße wäre hierbei 75cm bei einem Maximalgewicht von 10Kg.

Gruppe I: Die Gruppe I ist für Kinder von 1 bis 4,5 Jahren geeignet. Jedoch dürfen diese eine Größe von 100cm sowie ein Gewicht von 18Kg nicht überschreiten.

Gruppe II: Gruppe II richtet sich an Kinder von 3,5 bis 7 Jahren bei einer Größe von maximal 125cm und einem Gewicht von maximal 25kg.

Gruppe III: Die letzte Einzelgruppe umfasst die restlichen Kinder von 7 bis 12 Jahre. Die Größe wird bis maximal 150cm empfohlen. Das Maximalgewicht liegt hierbei bei 36kg.

Die Normgruppen geben die Empfehlungen für die korrekte Nutzung an. Neben den vier Einzelgruppen (0 bis III) gibt es noch spezielle Untergruppen (wie z.B. 0+, I/II oder I/II/III), welche eine bessere und vor allem effektivere Nutzung ermöglichen.

Die richtige Nutzung eines Kindersitzes im Auto

Verantwortlich bei der Fahrt ist immer der Fahrer des Automobils. Aus diesem Grund muss diese Person sich ausgiebig um die Sicherheitsmaßnahmen bei der Mitführung von Kindern kümmern. Da der Fahrer verantwortlich ist, muss dieser im Ernstfall auch haften. Die KFZ Versicherung könnte dies im schlimmsten Falle sogar monieren und weitere Schäden bei einem Unfall nicht erstatten. Ohne Kindersitz können bei einem Unfall schwere Verletzungen bei den Kindern auftreten. Aufgrund der falschen Lage des Beckengurtes können schwere Bauchverletzungen eintreten. Die Kindersitze, welche in Europa zu erwerben sind, unterliegen alle einer Kindersitz-Norm und sind zudem geprüft. Trotzdem muss das Kind ordnungsgemäß in den Sitz passen. Dies kann anhand der Kindersitz-Normgruppen abgelesen oder selbst getestet werden. Es empfiehlt sich ebenso, Kinder, die das 12.Lebensjahr bereits beendet haben, jedoch kleiner als 1,50m sind, weiterhin mit einem Kindersitz fahren zu lassen. Der Grund ist die falsche Positionierung des Gurtes. In dem Fall bieten sich auch Sitzerhöhungen an, damit das Kind gut sitzt und perfekt vom Gurt umschlossen wird.