Was machen nach einem Autounfall

Ein Autounfall ist nicht nur finanziell und oftmals körperlich ein Schaden, er überfordert auch direkt nach dem Unfall viele Fahrer. Daher ist es wichtig, die Verhaltensweisen einzustudieren, wie man sich nach einem Unfall verhalten sollte. Hier einige wichtige Punkte.

Was machen nach einem Autounfall Schritt für Schritt

1. Ruhe bewahren

Das Wichtigste ist unter anderem, die Ruhe zu bewahren, Panik bringt weder dem Verletzten noch einem selbst etwas. Daher sollte man, soweit man unverletzt den Autounfall überstanden hat, Ruhe bewahren und den anderen helfen und sich konzentriert verhalten. Das Einschalten der Warnblinkanlage ist des Weiteren für den nachfolgenden Verkehr und für das Absichern der Unfallstelle entscheidend. Auch das Anlegen der Warnweste noch im Auto ist ein entscheidender Schritt für die eigene Sicherheit.

2. Prüfen ob es Verletzte gab und diese versorgen

Das Prüfen, ob es bei einem Unfall Verletzte gibt, ist ein weiterer wichtiger Schritt. Wo sind die verletzten? Wo kann man Erste Hilfe leisten? Die Erste-Hilfe-Maßnahmen sollte man anwenden und die Verletzten versorgen.

3. Erste Hilfe leisten

Das Leisten der Erste-Hilfe-Maßnahmen ist wichtig. Welche Maßnahmen hier ergriffen werden müssen, hängt immer von den Verletzungen der Unfallopfer ab. Die Verletzten müssen beruhigt werden und die blutende Wunde muss versorgt werden. Eine stabile Seitenlage bei bewusstlosen atmenden Verletzten ist nötig. Die Herzdruckmassage kommt zum Einsatz bei einer bewusstlosen Person mit unregelmäßiger oder ausgesetzter Atmung.

4. Polizei rufen

Direkt nach dem Unfall, nachdem man sich orientiert hat, sollte man die Polizei rufen. Der Notruf ist deutschlandweit für den Rettungsdienst 112 und für die Polizei. Es genügt, einen von beiden anzurufen oder an der Notrufsäule einen Notruf zu senden. Damit man keine Angaben vergisst, es ist wichtig, die Fragen wer, wo, was, wie viele beantwortet. Wer ist beteiligt? Welche Fahrzeuge? Was genau ist passiert? Wo ist der Unfall? Wie viele Verletzte gibt es? Wenn es Verletzte gibt, sollte man unbedingt die 112 wählen, wenn höherer Sachschaden vorhanden ist, muss die Polizei verständigt werden.

5. Bilder machen

Heutzutage hat jeder ein Handy oder ein Smartphone dabei. Bilder von der Unfallstelle können später helfen, den Unfallhergang besser nachvollziehen zu können. Bilder zeigen auch, wie die Fahrzeuge stehen, wie sie beschädigt sind und vieles mehr. Die Polizei hat Vorteile, wenn schon Fotos vorhanden sind. Natürlich müssen diese nach dem Prinzip der Pietät getätigt werden.

6. Kontaktdaten der Betroffenen tauschen

Wenn die Betroffenen gleich Ihre Kontaktdaten tauschen, kann man versicherungstechnisch einiges handeln. Dann können die Kontakte nach dem Unfall leichter geführt werden. Wer dazu in der Lage ist, kann gleich nach den Nummern fragen und diese notieren.

7. Sich um ADAC oder Abschlepper kümmern falls man nicht weiter kommt

Wenn ein Auto feststeckt oder geborgen werden muss, ist der ADAC oder ein Abschlepper nötig. Dieser kann dann das Auto abschleppen oder bergen. Die Abschleppdienste kommen dann, nachdem der Sanitäter und die erste Versorgung der Verletzten getätigt worden ist.

8. Schuldfrage klären

Auch die Schuldfrage muss nach einem Unfall geklärt werden. Dafür ist der Anwalt oder ein Verkehrsrechtler, die Polizei oder im heftigeren Fall das Verkehrsgericht zuständig. Der Unfallbericht zeigt hier, welche Zeugen es gibt. Die Polizei hat vor Ort die Personalien aufgenommen. Fotos helfen, die Fahrzeugpositionen und die Übersicht aus der Fahrtrichtung der Beteiligten zu sehen. Schäden und Bremsspuren müssen so erkannt werden. Der Unfallbericht wird mit den Beteiligten ausgefüllt und es werden keine Schuldanerkenntnisse ausgegeben.

9. Schadengutachten nach Unfall beauftragen

Nasch einem Unfall muss ein Schadengutachten alles klären. Ohne eine genaue Beurteilung von Schäden kann keine Erstattung oder Regulierung erfolgen. Der Sachverständige prüft hier und kann den Unfall und den Schaden an den Autos dokumentieren und bewerten. Das ist dann die Sachlage des Gutachtens. Das unabhängige KFZ-Gutachten hilft, dass man die Ansprüche für diesen Unfall dann auch beziffern kann. Auch Schadenspositionen (Wertminderung) wird hier, im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag eines Werkstatt, angegeben. Als Geschädigter hat man immer den Anspruch, ein solches unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Der Geschädigte sollte übrigens nicht den Gutachter der gegnerischen Partei akzeptieren. Das Kosten für das Kfz-Gutachten erstellen trägt immer die Versicherung.

Es wird dadurch geklärt, wie hoch der entstandene Schaden dann ist. Das Gutachten wird dann erstellt und dokumentiert und der Schaden wird in Bildern mit allen technischen Fakten aufgenommen. Es zeigen sich die draus ergebenden Beträge, die nötig sind, für die Wiederherstellung. Im Gutachten steht also die Schadenshöhe, die Schadensursache und das Gutachten ist auch eine Beweissicherung. Vor dem Richter hat man damit mehr Beweise, falls es vor das Verkehrsgericht geht.

Vorteile: Das Sachverständigengutachten hat viele Vorzüge. Die erkennbaren Schäden werden abgeglichen mit der bisherigen Schilderung des Unfalls. Wenn es Ungereimtheiten gäbe, werden diese abgedeckt. Der weitere Vorteil ist, dass der Gutachter gleich die Wertminderung am Fahrzeug dokumentiert.

Jeder Versicherung nutzt in der Regel eigene Sachverständige. Sie verfassen dann das Gutachten. Doch die Schadenssumme ist hier meist zu gering festgelegt. Daher ist es besser, einen unabhängigen Zweitgutachter beauftragen. Dieser sollte auch nicht von der gegnerischen Versicherung sein.

Wenn man Geschädigter ist, kann man sich auf die Expertise des Sachverständigen immer verlassen. Wenn ein Versicherer mit den jeweilig kalkulierten Aufwänden nicht zufrieden ist, haftet der Sachverständige selbst. Das Gutachten ist also in vielfacher Hinsicht wertvoll und unverzichtbar. Nicht ratsam ist das Gutachten, wenn die Kosten des Schadens unter 750 Euro liegen. Dann ist es ein Bagatellschaden. Hier ist die Erforderlichkeit eines Gutachtens nicht gegeben. Bei einem solchen Schaden kann man durch einen Kostenvoranschlag die Reparaturkosten erfragen. Über einen digitalen Unfallfragebogen kann die Gutachtenerstellung und die Unfallabwicklung getätigt werden.

10. Schaden mit der Versicherung abklären

Allgemein muss man dann noch den Schaden mit der Versicherung abklären. Egal ob Halbkasko- oder Vollkaskoversicherung: Die Versicherung schickt dann einen Schadensantrag und es wird abgeklärt, was übernommen wird und was nicht, je nach Tarif.

Fazit

Nach einem Unfall ist es zuerst wichtig, Ruhe zu bewahren. Die Warnblinkanlage, das Anlegen der Warnweste noch im Auto sind die ersten Schritte. Nach dem vorsichtigen Aussteigen (auf fließenden Verkehr achten) sollte man die Situation kurz verstehen und das Warndreieck in ca. 100 m Entfernung auf Landstraßen und in ca. 50 m Entfernung in der Innenstadt aufstellen. Die Erste Hilfe beim Verletzten, das Rufen der Notrufnummer und die Hilfe zur Beweislage sind weitere wichtige Schritte.