Worauf kommt es bei einer Autoversicherung an?

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland der von Gesetzes wegen vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Dadurch werden Schadensersatzanspruche abgedeckt, die einer dritten Person durch den Betrieb von einem Kraftfahrzeug entstehen können. Dabei kann der Schaden zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall verursacht werden. Hier trägt dann der Fahrer von einem solchen versicherten Kfz die Schuld. In der EU ist das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht größtenteils einheitlich. Aber hier weichen jedoch die Höchstentschädigungssumme sowie die Übernahme von Kosten teilweise in den einzelnen EU-Staaten stärker voneinander ab.

Worauf bei der Autoversicherung achten?

Bei einer Auto- oder Kfz-Haftpflicht-Versicherung sind die Leistungen entscheidend.

Ausreichend hohe Deckungssumme

Bei der Versicherungssumme oder Deckungssumme handelt es sich um den Betrag, den von einer Auto- oder Kfz-Haftpflicht-Versicherung, wenn ein Schaden aufgetreten ist, maximal bezahlt wird. Wenn Kosten bei einem Schaden vorhanden sind, die darüber hinaus im Bereich der Haftpflicht entstehen, muss diese der Versicherungsnehmer selbst tragen. Deshalb ist es bei einem Abschluss sinnvoll, dass die zu vereinbarende Deckungssumme die gesetzlich vorgegebene Mindest-Deckungssumme übersteigt. Dabei ist man dann bei einer Höchstdeckung (wie zum Beispiel 100 Millionen Euro) auch für solche Fälle in der Regel abgesichert.

Mallorca-Police

Durch diese Zusatzergänzung sind auch Schäden mit einem Mietwagen, welche im Ausland entstehen können, mit versichert.

Rabatt-Schutz

Ein solcher Rabattschutz sorgt in der Regel dafür, dass bei einem Schaden im Kalenderjahr keine Rabatt-Rückstufung erfolgt. Hier sollte man bei günstigen Tarifen Vorsicht walten lassen, weil dort die Rückstufungen etwas schlechter, als am Markt üblich, ausfallen können.

Neuwertentschädigung

Gerade bei Neuwagenbesitzer ist die Neuwertentschädigung ein wichtiger Punkt. Für einen Diebstahl oder für einen Totalschaden ist es umso besser, je länger die Bezahlung des Neupreises entfernt ist, weil dann die Entschädigungssumme höher ist.

Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit durch den Versicherer

Eine Absicherung ist dann vorhanden, wenn beispielsweise der Versicherte von Kindern abgelenkt wird und einen Unfall verursacht. Davon ausgenommen sind hier in der Regel solche Unfälle, die aufgrund von Drogen und Alkohol oder ein grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl vorhanden ist.

Hybrid- und Elektro-Fahrzeuge – dafür spezielle Leistungen

Bei einem Hybrid- und Elektro-Fahrzeug ist es wichtig, ob der Versicherer Leistungen für diese alternativen Antriebe mit anbietet. Dabei sollten die Schäden am Akku abgedeckt sein.

Wie man sieht, gibt es viel zu vergleichen.

Was für wen?

Mit Hilfe einer Zusatzversicherung, also mit einer Kaskoversicherung, besteht die Möglichkeit, die finanziellen Folgen von einem Unfallschaden an dem eigenen Fahrzeug zu versichern. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es für den Abschluss nicht. Trotzdem verfügen ungefähr 85 Prozent aller PKW-Fahrer über eine Kaskoversicherung.

Bei der Kaskoversicherung wird zwischen eine Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung unterschieden.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für solche Schäden, die am dem eigenen Fahrzeug entstehen. Im Leistungsumfang ist hier genau festgelegt, welche Schäden hier versichert sind. Dazu gehören zum Beispiel Glasbruch, Kollisionen mit Haarwild, Fahrzeugdiebstahl, Überschwemmung, Hagel/Sturm oder Brand.

Bei einer Vollkaskoversicherung werden zusätzlich weitere Schäden neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung am eigenen Auto, wie beispielsweise die Schäden nach einem selbst verursachten Unfallgeschehen, ebenfalls ersetzt. Eine solche Vollkaskoversicherung übernimmt zum Beispiel auch die Kosten für Schäden, die beispielsweise durch Vandalismus (zerbeulte Tür oder zerkratzter Lack) entstanden sind.