Auto-Totalschaden – was tun?

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Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, kann es je nach Schwere des Unfalls passieren, dass Ihr Pkw einen Totalschaden erleidet. Vor allem bei hohen Geschwindigkeiten, zum Beispiel auf Autobahnen, sind die Schäden oft höher als im Stadtverkehr. Aber ab wann spricht man von einem Totalschaden, wer zahlt die Kosten und wohin mit dem kaputten Auto nach dem Unfall? Erfahren Sie hier alles über den Auto-Totalschaden.

Totalschaden: Definition

In Deutschland gab es im Jahr 2021 über 2 Millionen Verkehrsunfälle. Einige davon waren lediglich leichte Auffahrunfälle, andere jedoch schwere Unfälle, die einen Personen- und Totalschaden zur Folge hatten. Von einem Totalschaden spricht man, wenn ein Auto so viel Schaden genommen hat, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt und der Kauf eines neuen Wagens mit dem gleichen Wert günstiger wäre.

Ob ein Auto einen Totalschaden hat, stellt ein Gutachter beziehungsweise Sachverständiger fest. Dieser wird von der Versicherung bezahlt und beurteilt, ob es sich um einen technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Von einem technischen Totalschaden spricht man, wenn das Auto auf technischer Seite nicht mehr zu retten ist. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann das Auto zwar auf technischer Seite noch gerettet werden, die Reparaturkosten wären aber höher als eine Neuanschaffung. Erst nach der Beurteilung der Sachverständigen wird entschieden, was die nächsten Schritte sind.

Verhalten bei einem Totalschaden

Sind Sie in einen schweren Unfall verwickelt, bewahren Sie zunächst Ruhe und vergewissern Sie sich, dass es allen Insassen gut geht. Ein Unfall mit Totalschaden ist meist kein leichter Auffahrunfall und es kann gut sein, dass Sie oder Ihre Beifahrer Schaden genommen haben. Sichern Sie den Unfallort ab und bringen Sie sich in Sicherheit. Verständigen Sie dann die Polizei und gegebenenfalls den Rettungsdienst.

Dokumentieren Sie selbst den Unfallhergang und lassen Sie dies auch die Polizei tun, damit es später keine Unstimmigkeiten bei der Versicherung gibt. Sprechen Sie mit Zeugen und machen Sie Fotos vom Unfallort und dem Unfallwagen. Die Aussagen und Kontaktdaten der Zeugen sowie die Fotos können wertvoll für die Versicherung sein.

Wer zahlt den Schaden?

Ist durch einen unverschuldeten Unfall ein Totalschaden bei Ihrem Auto entstanden, zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Unfall verursacht haben und das Auto des Gegners einen Totalschaden hat. Hier zahlt Ihre Haftpflicht den Schaden am Auto des anderen. Haben Sie den Unfall selbst verursacht und hat dabei Ihr eigenes Auto einen Totalschaden erlitten, zahlt nicht die Haftpflicht-, sondern die Vollkaskoversicherung den Schadensersatz – sofern Sie eine abgeschlossen haben. Ist der Totalschaden durch Umwelteinflüsse wie Hagel entstanden, zahlt dies in der Regel die Teilkaskoversicherung des Geschädigten. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.

Wiederbeschaffungswert, Restwert und Abrechnung

Wichtig bei der Abrechnung eines Totalschadens ist, dass die Versicherung lediglich für die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert aufkommt. Der Wiederbeschaffungswert besagt, wie viel das Auto vor dem Unfall wert war. Der Restwert ist der Betrag, den der Unfallwagen jetzt noch wert ist. Sie können sich den Schadensersatz bei einem unverschuldeten Unfall von der Haftpflicht des Gegners auszahlen lassen.

Sie können das Auto aber auch reparieren lassen, obwohl es günstiger wäre, sich ein wertgleiches neues Auto zuzulegen. Hier dürfen die Reparaturkosten aber nur um 30 % höher sein als der Wiederbeschaffungswert. Diese Abrechnung bezeichnet man als 130 % Regel. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie als Geschädigter nicht schuld am Unfall sind und es sich um einen Haftpflichtfall handelt. Handelt es sich um einen Neuwagen, kann eine Vollkasko auch für den Neuwert des Wagens aufkommen.

Ist keine Vollkaskoversicherung vorhanden, bleiben Sie auf den Kosten sitzen, wenn Ihr Auto bei einem selbst verschuldeten Unfall einen Totalschaden erleidet. Die Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden nicht auf. Deshalb lohnt es sich, eine Kaskoversicherung abzuschließen und Versicherer zu vergleichen. So können Sie sich vor hohen Reparaturkosten schützen.

Die GAP-Versicherung

Pkw verlieren vor allem im ersten Jahr rapide an Wert. Aus diesem Grund ist es meist so, dass der Wert zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mit der Summe übereinstimmt, die der Unfallwagen beim Kauf wert war. Problematisch ist dies vor allem, wenn der Wagen finanziert wurde oder ein Leasingvertrag besteht, da der Ablösewert oftmals höher ist als der Wiederbeschaffungswert. So verlieren Sie im schlimmsten Fall Ihr Auto und müssen darüber hinaus noch hohe Kosten tragen. Bei dieser Lücke würde eine GAP-Versicherung greifen. Sie kommt für die Differenz zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert auf. Diese muss jedoch schon vorher abgeschlossen sein. Der Geschädigte kann diese nach dem Unfall nicht mehr rückwirkend abschließen. Eine GAP-Versicherung lohnt sich vor allem für Neuwagen der oberen Mittelklasse, um im Falle eines Totalschadens abgesichert zu sein.

Wohin mit dem Auto nach dem Unfall?

Ist Ihre Versicherung für den Schaden aufgekommen oder haben Sie den Schadensersatz der Haftpflicht des Unfallgegners angenommen, kann der Unfallwagen mit Totalschaden verkauft oder behalten werden. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, können Sie sich an dem Betrag orientieren, der als Restwert angegeben ist. Bedenken Sie, dass die Reparaturkosten aufgrund des Schadens sehr hoch sein werden und der Restwert eher gering. Hat der Pkw einen emotionalen Wert, kann der Geschädigte ihn aber auch behalten. Alternativ kann der Versicherer die Entsorgung übernehmen und sich gegebenenfalls auch um die Abmeldung kümmern.