Worauf ist bei der Wahl der KFZ-Versicherung zu achten?

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Bei der Wahl der Kfz-Versicherung wird Ihnen geraten, einige Aspekte zu berücksichtigen. Nicht nur die Summe der Prämie ist wichtig, sondern auch der Versicherungsumfang und die Höhe der Leistungen sollten Ihre Entscheidung beeinflussen. Andernfalls kann es im Schadensfall teuer werden.

Teil- oder Vollkaskoversicherung

Grundsätzlich wird zwischen der Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Vollkaskoversicherung regelt Schäden am eigenen Fahrzeug. Feuer, Explosion, Diebstahl, Wild, Marderbissen, Glasscherben, Kurzschluss und höhere Gewalt wird von der Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Vollkaskoversicherung deckt daher Schäden ab, die durch Vandalismus, Flucht des Fahrers oder einen selbst verursachten Unfall an Ihrem Fahrzeug verursacht wurden.

Der Umfang Ihres Schutzes muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem Alter und dem Wert des Fahrzeugs stehen. Die Experten raten dazu, bei einem Fahrzeug nach einem Alter von vier Jahren die Vollkaskoversicherung in eine Teilkasko umzuwandeln.

  • Ausnahme 1: Für Versicherungsnehmer, die jahrelang schadenfrei geblieben sind, kann es sich lohnen, umfassend zu bleiben. Informieren Sie sich vorab, wieweit sich eine Änderung des Vertrags zum Verhältnis von Preis und Leistung für Sie lohnt.
  • Ausnahme 2: Ihr Fahrzeug hat nach vier Jahren immer noch einen hohen Wert. So lohnt es sich auch in diesem Fall die Weiterversicherung, da die Höhe des von der Versicherung gezahlten Betrags vom Zeitwert abhängt.

Selbstbeteiligung

Ein Selbstbehalt kann sowohl bei der Voll- als auch für die Teilkaskoversicherung angewendet werden. Die Höhe des Selbstbehalts kann vom Versicherungsnehmer festgelegt werden. Meist wird jedoch ein Selbstbehalt von 150 Euro bei der Teilkaskoversicherung und 300 Euro bei der Vollkaskoversicherung geboten.

Zusätzlicher Versicherungsschutz

Wir empfehlen zum Beispiel einen Schutzbrief, der Unterstützung bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl in Deutschland und anderen europäischen Ländern umfasst. Es gibt auch die Mallorca-Versicherung, die Arbeitsunfallversicherung und viele mehr.

Wie die Autoversicherung den Beitrag bestimmt

Der Beitrag zur Autoversicherung ist eine Berechnung mit vielen verschiedenen Variablen. Viele Faktoren spielen bei jedem Autofahrer eine wichtige Rolle, andere Faktoren wird von der Versicherung selbst bestimmt.

PS-starke Limousine oder Familienfahrzeug? Frischer Führerschein oder jahrzehntelange Fahrerfahrung? Sind sie viel oder nur gelegentlich am Fahren? Es gibt viele Kriterien, die den Beitrag zur Kfz-Versicherung ausmachen. Dadurch ist es möglich, den Versicherungsschutz an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Dies macht den Vergleich jedoch angesichts der Vielzahl der Tarife schwierig.

In jeder Berechnung sind einige Faktoren enthalten. Beispielsweise, jedes in Deutschland zugelassene Automodell ist einer Typenklasse zugeordnet. Es berücksichtigt das Risiko, dass das Fahrzeug ein Versicherungsfall wird. Ist das Modell mehrmals gestohlen worden? Ist es oft in Unfälle verwickelt? Die Klasseneinteilung wird jährlich auf der Grundlage der Schadensstatistik aktualisiert.

Wann bezahlt die Kfz-Haftpflicht?

Die Höhe der Haftung hängt davon ab, wo das Fahrzeug zugelassen wurde. Jedem Kennzeichen wird eine regionale Klasse zugeordnet. Nach Angaben der GDV (Verband der Versicherungswirtschaft) sind die Ergebnisse der Unfallbilanz, das Fahrverhalten, die Anzahl der Fahrzeuge welche zugelassen wurden sowie die örtlichen Straßen- und Wetterbedingungen zu berücksichtigen. Je niedriger diese Zahl, umso günstiger ist die Versicherung..

In der aktuellen Regionalstatistik liegen Autofahrer in Nord- und Ostdeutschland am besten: Besonders niedrig sind die Bewertungen für Autofahrer in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Wiederum hohe regionale Klassen sind in großen Städten wie Hamburg, München und Berlin sowie in Teilen Bayerns.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht: Wer ein Kraftfahrzeug zulassen will, braucht mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Gesetz ist dies so vorgeschrieben. Wer im Verkehr zu Unrecht verunfallt, muss entschädigt werden – ganz egal, ob der Schuldige die nötigen finanziellen Mittel dafür hat oder nicht.

Die Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Wenn also ein Autofahrer mit einem anderem Verkehrsteilnehmer kollidiert und den Fahrer bei der Kollision verletzt, trägt die Versicherung des Verursachers die Unfallkosten für die medizinische Behandlung und den Ersatz des Wertverlustes des Fahrzeugs. Die gesetzliche Deckung beträgt 7,5 Mio. Euro für einen Personenschaden, 1,12 Mio Euro für einen Sachschaden und für einen Vermögensschaden sind es 50 Tausend Euro. Bianca Boss von Bund der Versicherten (BdV) sagt: „Es ist jedoch ratsam, eine Deckung von 100 Millionen Euro pauschal zu vereinbaren. Möglicherweise wird die verletzte Person arbeitsunfähig und benötigt eine lebenslange Rente, das kann sehr teuer werden.“